Neue Regelung: Maut für Pferdetransporter ab 1. Juli 2024
am 1. Juli 2024 um 3:54 von St. Georg
Ab dem 1. Juli ist es offiziell: Die Mautpflichtgrenze wird auf 3,5 Tonnen herabgesetzt und betrifft somit auch Kleintransporter für Pferde. Eine Übersicht der Maut-Kosten für Pferdetransporter. Für den Güterkraftverkehr gilt die neue Regelung der Maut für Pferdetransporter ab dem 1. Juli. Mautpflichtig sind dann alle Transporter ab 3,5 Tonnen. Laut Gesetz gelten Pferde als sogenannte „Güter“, damit sind sie Teil des Güterkraftverkehrs und somit betrifft die neue Mautregelung auch Pferdetransporter. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte letztes Jahr noch versucht, eine Ausnahmeregelung der Maut für Pferdetransporter zu erwirken – aus tierschutzrechtlichen und ökologischen Gründen. Ohne Erfolg. NEUE REGELUNG DER MAUT FÜR PFERDETRANSPORTER Der Ursprung der neuen Regelung liegt in einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates vom 17. Juni 1999. Laut dieser muss, falls Gebührensysteme für Nutzfahrzeuge für den Güterkraftverkehr existieren, ab dem 25. März 2027, eine Maut erhoben werden. Voraussetzung: die technisch zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3,5 Tonnen. Außerdem muss nach dieser Richtlinie eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut auf Grundlage von CO2-Emissionsklassen erfolgen. Deutschland ist EU-Mitglied und muss sich an diese Beschlüsse halten. Deshalb wurde in dem von 2021 bis 2025 geltenden Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP festgehalten, dass es eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut gibt. Außerdem soll auch der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen werden. Ebenso soll ein CO2-Zuschlag eingeführt werden, wenn eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis nicht vorhanden ist. Die Mehreinnahmen, die dadurch generiert werden, sollen für die Mobilität eingesetzt werden. SO SIEHT DIE UMSETZUNG AUS Das Gesetz tritt in mehreren Stufen in Kraft. Seit 1. Dezember vergangenen Jahres gilt die CO2-Differenzierung: Je niedriger die Emissionen, desto besser die Emissionsklasse. Für die Einordnung in die jeweilige Emissionsklasse ist der Mautdienstleister TollCollect verantwortlich. Allen Fahrzeughaltern, die schon mautpflichtig waren, empfiehlt es sich, zu prüfen, ob eine bessere Emissionsklasse möglich ist. Die Klassen zwei und drei werden von TollCollect über ein Portal ermittelt, auf dem mit den CO2-Emissionen und Fahrzeugdaten die jeweilige Klasse ermittelt wird. Die vierte Klasse ist für Fahrzeuge, die emissionsarm sind, beispielsweise mit Erdgas betriebene Transportmittel. Emissionsfreie (z.B. elektrobetriebene) Fahrzeuge gehören zu Klasse 5 und sind bis zum 31. Dezember 2025 mautbefreit. Die meisten Pferdertransporter, die jetzt von der Maut betroffen sind, sind aber mit Verbrennungsmotoren ausgestattet. DIE WENIGEN AUSNAHMEN BEI DER MAUT Die neue Mautregelung beinhaltet ein paar Ausnahmen, die allerdings nicht den Pferdetransport betreffen. So sind Fahrzeuge des Handwerks oder ähnliches, dauerhaft emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen und Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen von der neuen Mautregelung ausgenommen. Dementsprechend sind Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen, sofern das Motorfahrzeug über 3,5 Tonnen wiegt, von der neuen Mautregelung betroffen. Das Mautgesetz betrifft nicht Wohnmobile. Um als Wohnmobil angemeldet zu werden, muss mehr als die Hälfte des Aufbaus zum Wohnen vorgesehen sein, wobei dabei der Fahrerraum nicht mitzählt. Bei Pferdekleintransportern ist der Teil, der für den Pferdetransport und die Sattelkammer bestimmt ist, meist größer als der zum Wohnen. In der Regel ist das Anmelden eines Pferdetransporters als Wohnmobil also keine Lösung, will man die Maut für Pferdetransporter umgehen. Dennoch sollte es bei Sonderfällen abgeklärt werden. EIN RECHENBEISPIEL: MAUT BEIM PFERDETRANSPORT Nach der neuen Mautregelung zahlt man bei einem Fahrzeug mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und je nach Emissionsklasse, 15,1 bis 24,8 Cent pro Kilometer. Bei einer Strecke von 500 Kilometern sind das zwischen 75 und 124 Euro. EMPFEHLUNGEN Es empfiehlt sich, das Gewicht des Fahrzeuges vor der Abfahrt zu überprüfen – nicht nur um eine Überladung auszuschließen, sondern auch um möglich anfallende Mautkosten einschätzen zu können. Des Weiteren ist es angebracht, sich schon vorher über Strecken zu informieren, die eventuell nicht von der Maut betroffen sind. Darüber hinaus kann bei der Streckenplanung der Tarifrechner von TollCollect hilfreich sein. ZAHLMÖGLICHKEITEN ÜBER TOLLCOLLECT Wer Kunde bei TollCollect ist, bezahlt mit der On Board Unit über Guthabenabrechnung, Lastschrift, Kredit- oder Tankkarte. Andernfalls kann über das Internet oder die App per Paysafecard, Kredit- oder Tankkarte gezahlt werden. Sollte man der Zahlung nicht vollständig, zu spät oder gar nicht nachkommen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 480 Euro bestraft werden. Quelle: https://www.st-georg.de/news/pferde-und-...ab-1-juli-2024/