Der bei der Herbstkörung in St. Märgen im Oktober 2023 zurückgestellte dreijährige Schwarzwälder Kaltbluthengst Rotgold wurde im Januar 2024 in Pfullendorf einer Kommission des Verbandes zur Bewertung des Fundaments und der Gangkorrektheit erneut vorgestellt und erhielt ein positives Körergebnis.
Der von der Zuchtgemeinschaft Schmidt/Schröder gezüchtete Sohn des bundesprämierten und Elitehengstes Roter Milan geht mütterlicherseits auf die ehemalige Rossfestsiegerin StPr./LSt. Feine Lioba von Lamri zurück. Mütterliche Urgroßmutter ist die ehemalige Bundes- und Rossfestsiegerin StPrSt. Feine Winzerin von Widukind.
Der mit 153 cm gut entwickelte Hengst präsentierte sich mit sicherem Rassetyp und ausgewogenen Proportionen sowie harmonischer Oberlinie bei etwas feinem Fundament. Der Schritt ist taktsicher, gelassen und raumgreifend, im Trab gefällt die gute Aktion. Rotgold ist im Besitz der Familie Werner Schultheiss und steht den Züchtern auf der Deckstation Schultheiss zur Verfügung.
Der bei der Herbstkörung in St. Märgen im Oktober 2023 zurückgestellte dreijährige Schwarzwälder Kaltbluthengst Rotgold wurde im Januar 2024 in Pfullendorf einer Kommission des Verbandes zur Bewertung des Fundaments und der Gangkorrektheit erneut vorgestellt und erhielt ein positives Körergebnis.
Der von der Zuchtgemeinschaft Schmidt/Schröder gezüchtete Sohn des bundesprämierten und Elitehengstes Roter Milan geht mütterlicherseits auf die ehemalige Rossfestsiegerin StPr./LSt. Feine Lioba von Lamri zurück. Mütterliche Urgroßmutter ist die ehemalige Bundes- und Rossfestsiegerin StPrSt. Feine Winzerin von Widukind.
Der mit 153 cm gut entwickelte Hengst präsentierte sich mit sicherem Rassetyp und ausgewogenen Proportionen sowie harmonischer Oberlinie bei etwas feinem Fundament. Der Schritt ist taktsicher, gelassen und raumgreifend, im Trab gefällt die gute Aktion. Rotgold ist im Besitz der Familie Werner Schultheiss und steht den Züchtern auf der Deckstation Schultheiss zur Verfügung.
Die Eintragung von Stuten in das jeweilige Zuchtbuch ist Voraussetzung für die Registrierung der Fohlen und die Teilnahme der Stute an den verschiedenen Stutenschauen, wie Verbandspferdeschau, Rossfest, Staatsprämierung und Bundesschauen. Es empfiehlt sich, die Stute bereits im Jahr der Bedeckung zur Eintragung vorzustellen. Die Eintragungsart (Hauptabteilung oder Besondere Abteilung) richtet sich nach dem Abstammungsnachweis der Stute und den Vorgaben des jeweiligen Zuchtprogrammes der Rasse. Neben der Identifizierung der Stute wird diese in den Kriterien Typ, Körper, Korrektheit des Fundamentes und in den Grundgangarten beurteilt. Der Pferdezuchtverband bietet für die Eintragung zentrale Termine im Frühjahr an. Ist die Mutterstute im Jahr der Geburt des Fohlens noch nicht als Zuchtstute eingetragen, muss die Eintragung spätestens bei der Registrierung des Fohlens erfolgen. Stuten können noch anlässlich der Fohlenschau gegen eine höhere Gebühr eingetragen werden.
Meldeschluss ist jeweils 3 Wochen vor der Schau
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Zentrale Stuteneintragungen
17.04. Marbach | Haupt- u. Landgestüt Marbach, 72532 Gomadingen
18.04. Elzach-Prechtal | 79215 Elzach-Prechtal 18.04. St. Märgen | 79274 St. Märgen
15.09. Trendelburg | Kai Meimbresse, 34388 Trendelburg
weitere Beratungstermine
23.03. Ostermarkt Ilshofen | 74532 Ilshofen
22.04. Fohlenaufzucht Tress | 72534 Ehestetten
22.04. Pferdepension Strohmeier | 78073 Bad Dürrheim
Weitere Termine sind nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle und ab einer Pferdezahl von mindesten fünf Pferden möglich. Hoftermine sind unabhängig von der Zentrale Stuteneintragungen jederzeit möglich. Sie sind gesondert mit der Stutbuchabteilung und den zuständigen Sachverständigen zu vereinbaren.
TOP 1: Begrüßung Herr Weber begrüßt die Anwesenden. Die Einladung zur Sitzung erfolgte fristgerecht per Email am 23.11.2023 mit Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Unterlagen zur Sitzung wurden erst am 6.12.2023 per Mail zu gesandt. Die Tischvorlage sollte den Rassebeiräten eine Woche vor der Sitzung vorliegen. Auf Anregung von Dr. Ableiter MLR soll das Thema Zuchtwertschätzung angesprochen werden. Die Tagesordnung ist zu ergänzen. Anträge wurden von Simon Blattert (1.12.2023) und Gerhard Schröder (4.12.2023) eingereicht. Die Protokollführung wird von Simon Blattert übernommen und anschließend von den RB Mitgliedern und Herrn Weber ergänzt. Frau Eiberger übernimmt die Moderation.
TOP 2: Genehmigung Protokoll Das Protokoll der Sitzung vom 24.11.2022 wurde nach Änderungen (keine Frühjahrs Rassebeiratssitzung und dem Thema Zuchtbuchausschuss) ergänzt und genehmigt.
TOP 3: Erhaltung gefährdeter Stutenstämme beim Schwarzwälder Kaltblut Die angedachte Arbeitsgruppe konnte in 2023 aufgrund zeitlicher Probleme nicht tagen. Herr Weber und Herr Blattert stellen die aktuelle Situation der seltenen Stutenlinien vor. Der Rassebeirat spricht einheitlich für die Erhaltung und Förderung der seltenen Linien und deren Genetik aus. Die Arbeitsgruppe soll bis zur nächsten Sitzung des Rassebeirates am 5.2.2024 den aktuellen Stand Januar 2024 und Vorschläge zur Erhaltung der seltenen Linien erarbeiten. Die Möglichkeit die Thematik über eine Bachelorthesis zu untersuchen wird angesprochen. Überlegungen bei 10-jährigen und älteren Stuten auf die Forderung der mit mindestens 7,0 abgelegten Leistungsprüfung für eine Hengstmutter zu verzichten, wurde angesprochen. Eine Ausnahmeregelung ist entsprechend im Zuchtprogramm einzuarbeiten. Ein konkretes Vermarktungs- und Anreizprogramm soll ebenfalls diskutiert werden und anschließend den möglichen Projekt Stakeholdern vorgestellt werden und angefragt werden (siehe Vorlage Blattert).
TOP 4: Rückblick Veranstaltungen 2023 Herr Weber gibt einen Überblick auf die im Jahr 2023 durchgeführten Veranstaltungen und die Ergebnisse. Ab 2023 werden die Stuten bei den zentralen Aufnahmeterminen und die bei den Fohlenschauen vorgestellten Fohlen linear beschrieben und für jede Stute bzw. Fohlen ein Linear-Profil erstellt, das dem Besitzer/Züchter bereitgestellt wird. Über die Anforderungen für die Prämierung von Junghengsten aufgrund der Bewertung der Fohlen bei den Hengstnachzuchtschauen und ggf. erforderliche Änderungen wird in der Sitzung im Februar 2024 beraten. Immer weniger Hengste erfüllen die mindestens 20 bei Hengstnachzuchtschauen geforderten vorgestellten und bewerteten Fohlen um über die Vergabe einer Prämie für die Väter zu entscheiden. Herr Becherer spricht die Unterschiede der auf den einzelnen Fohlenschauen errechneten unterschiedlichen Durchschnittsbewertungen an. Die Unterschiede lassen sich durch die unterschiedliche Anzahl und die Qualität der vorgestellten Fohlen je Fohlenschauen und durch unterschiedlich besetzte Richterkommissionen erklären. Dies ist bei der Pferdebeurteilung nicht zu vermeiden und sollte auch transparent an die Züchter kommuniziert werden. Einen Einwand die Kombination der Richter über die Fohlenschauen hinweg beizubehalten, wurde aus organisatorischen Gründen abgelehnt.
TOP 5: Hufbeschlagsregelung Körung Bei der Herbstkörung wurden drei Hengste mit Hufbeschlag mit hohen Stollen (1 cm) vorgestellt. Die anatomische Winkelung der Vorderfesseln konnte so von der Körkommission nicht realistisch bewertet werden. Deshalb ist für die Körung eine Beschlagsregelung erforderlich. Herr Blattert schlägt vor, dass bei Junghengsten die sich in der Grundausbildung befinden generell auf einen Beschlag verzichtet werden sollte. Sowohl die anatomische Winkelung als auch die gesundheitliche Huf- und Körperentwicklung wird durch einen zu frühen Beschlag langfristig eher beeinträchtigt werden. Der natürliche Schutz des Hufes sollte bei einem Junghengst, der sich in der Grundausbildung befindet, ausreichen. Dadurch ließen sich sowohl die Korrektheit als auch die Robustheit (Fühligkeit des Hufes) besser beurteilen. Diese Kriterien sind auch für den späteren Zuchteinsatz fundamental wichtig. Diesem Einwand wurde nicht einstimmig entsprochen. Herr Rieder merkt an, dass sich beschlagene Hengste besser bewegen und präsentieren. Weiterhin wurde geäußert, das besonders in trockenen Jahren Hengste, die nur auf der Koppel standen, manchmal fühlig sind. Durch einen Beschlag an den Vorderbeinen ließe sich das Problem lösen Nach Diskussion und Beratung wird über folgenden Vorschlag abgestimmt: Bei Körungen von Junghengsten ist nur bei Junghengsten (< 3 Jahre) an den Vorderbeinen ein glatter Beschlag (Widiastifte bleiben erlaubt) zulässig. Ältere Hengste können mit an allen vier Hufen mit glattem Beschlag (Widiastifte erlaubt) beschlagen sein. Der Vorschlag wurde einstimmig beschlossen.
TOP 6: TOP 6 – Hengstprämierungen Die aufgeführten Hengste erfüllen die Vergabekriterien für die Prämierung in den unterschiedlichen Klassen:
Körung – Junghengstprämie (JHP) Findus v. Falkenstein a.d. Alisa v. LVV Modem Rio v. Rodewald a.d. BPS StPr./LSt. Ilona v. Federsee
Leistungsprüfungen (LH) R+V Rasputin v. Rotenberg/Leonhard – WN 8,70 – Sieger Marbach Dorin v. Domingo/LVV Modem – WN 8,39 Marbach Fürstenberg v. Federsee/Ravel – WN 8,09 Marbach Waldsee v. Weissenbach/Riemer – WN 7,99 Marbach Ramiro v. Rotenberg/Wilder Retter – WN 7,98 Marbach Rossato v. Rubiniero/Vogt – WN 8,94 Sieger Moritzburg Dilan v. Dachs/Federweisser – WN 7,70 Moritzburg
Prämienhengst Von Baden v. Vulkan ad. Natascha Rosalie v. Riemer (der Hengst überzeugte durch überdurchschnittliche Fohlenjahrgänge bei den Hengstnachzuchtschauen).
Elitehengst - EH Roter Milan v. Rubin/Vogtsberg (10 Stuten - 8 StPr./LSt., 1 StPrSt., 1 BPS/StPr./LSt)
TOP 7: Stichtagsregelung für Zukunftspreis und Körung Der Rassebeirat spricht sich dafür aus, künftig auf eine Stichtagsregelung zu verzichten. Allen Austellern wird empfohlen nur Pferde die altersgemäß entwickelt sind auf den Schauen vorzustellen.
TOP 8: Deckstatistik Herr Weber gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bedeckungen und die Bedeckungen 2023 der beim Verband im Hengstbuch I eingetragenen Schwarzwälder Hengste. Die Bedeckungen sind nach wie vor auf zufriedenstellendem Niveau und verteilen sich auf viele Hengste. Dies wirkt sich auf die genetische Vielfalt positiv aus. Wirtschaftlich betrachtet wird die Hengsthaltung dadurch unrentabler. Der Durchschnitt pro Hengst liegt bei 6,8 gedeckten Stuten. Die Deckverteilung auf die Hengstlinien ist relativ ausgewogen. Die Hengste der D und der V Linie wurden mit 21% der Bedeckungen am meisten genutzt. Gefolgt von der M und R Linie mit 16%. Die F-Linie (12%) und die W-Linie (11%) wurden weniger häufig frequentiert. Die Empfehlung der Zuchtleitung und des Rassebeirates zur Erhaltung der L-Linie, dem Hengst Landuin 2023 mindestens 10 Stuten zuzuführen wurde von den Züchtern gefolgt. Der Hengst Landuin (der einzige Vertreter der L-Linie) deckte 10 Stuten was einem Anteil von 3% entspricht. Hier liegt ein Augenmerk der Zuchtverantwortlichen, die Linie zu erhalten und einen weiteren körfähigen Hengst ins Zuchtbuch eintragen zu können. Der weitere Einsatz des Hengstes mit möglichst vielen Bedeckungen wird vom Rassebeirat begrüßt. Interessierte Züchter können sich gerne beim Zuchtleiter oder dem Hengsthalter melden.
TOP 9: GYS1-Mutation – Auswirkungen auf Bedeckungen 2023 45 Hengste mit GYS1-Status nn deckten im Durchschnitt 7,5 Stuten, 11 Hengste mit GYS1-Status nm im Durchschnitt 5,3 Bedeckungen. Weitere Schritte sind nicht notwendig.
TOP 10:Rückblick Leistungsprüfungen 2023 (LP in anderen Bundesländern, Vergleichbarkeit) Herr Weber stellte eine Übersicht zu den Ergebnissen aller in 2023 in den Verbänden durchgeführten Leistungsprüfungen im Ziehen und Fahren vor. Unterschiede ergeben sich aufgrund des Prüfungsorts, des Richtniveaus und des Geschlechts ob Hengste oder Stuten geprüft wurden. Im Vergleich zu den in Baden-Württemberg geprüften Kaltblütern waren die durchschnittlichen Ergebnisse in Bayern breiter gestreut und niedriger. Die Ergebnisse in Warendorf waren vergleichbar. In BBA, Celle und Moritzburg waren die Noten über dem Richtniveau in BW (teilweise auch sehr deutlich). Es werden unterschiedliche Zugschlitten an den verschiedenen Prüfungsorten eingesetzt. Eine Schulung für alle Sachverständigen (Richter, Fremdfahrer) sollte in Hinblick auf ein einheitliches Bewertungsniveau bundesweit ca. alle 2 Jahre stattfinden. Die versuchsweise in 2023 in St. Märgen und Pfullendorf eingesetzte mobile Waage wurde nicht von allen Pferden angenommen. In der Februarsitzung 2024 soll über die Weiterentwicklung des LP-Verfahrens und der richtigen Einstellung des Zugschlittens beraten werden. Ideen wie die Leistungsprüfung in Zukunft ausgestaltet werden soll, können dazu von den Rassebeiratsmitgliedern eingebracht werden.
TOP 11:Rassebeiratswahlen 2024 Die Rassebeiratswahl 2024 wird am 16. März 2024 in Dapfen stattfinden. Aufgrund der in 2023 geänderten Satzung ergibt sich für die Wahl der Rassebeiräte folgender Wahlmodus: Für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut wird je angefangener 100 eingetragener Stuten und Region ein Vertreter gewählt Für die sonstigen Kaltblutrassen (SdK, RhdK, Noriker, Freiberger, PfAK) ist je angefangener 100 eingetragener Stuten je Rasse ein Vertreter zu wählen (es müssen mindestens 10 Stuten je Rasse beitragsaktiv beim PZV BW eingetragen sein.
TOP 12:Aktuelles aus dem Haupt- und Landgestüt Marbach Frau Eiberger gab eine Personaländerung für die Servicestation Ellwangen bekannt. Nele Ehrenberg wird die Leitung in der Decksaison 2024 von Florian Niederstrasser übernehmen, der nach wie vor in Marbach im Einsatz für das HuL Marbach sein wird.
TOP 13: Auswirkungen der GOT (Gebühren-Ordnung-Tierärzte) Sicher werden die höheren Tierarztkosten wie auch andere Kostentreiber sowohl die Pferdezucht als auch die Pferdehaltung negativ beeinflussen. Nach wie vor bedarf es hierbei Idealismus. Schwarzwälder Kaltblüter mit ihrem vielseitigen Einsatz als Freizeitpferde in Therapie, Reiten, Fahren und Ziehen werden sich auch in Zukunft großer Beliebtheit erfreuen.
TOP 14: Wünsche, Anträge, Verschiedenes Herr Weber stellt die Ergebnisse des Projekts Schätzung genetischer Parameter für Leistungsprüfmerkmale im Ziehen und Fahren beim Schwarzwälder Kaltblut und eine dadurch mögliche Zuchtwertschätzung vor. Bisher wird für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsprüfungen im Ziehen und Fahren keine Zuchtwertschätzung durchgeführt. Die Ergebnisse der populationsgenetischen Analyse der Leistungsprüfmerkmale liegen in einem plausiblen Bereich. Die Leistungsprüfmerkmale sind erblich. Die Entwicklung einer Zuchtwertschätzung für Leistungsprüfmerkmale beim Schwarzwälder Kaltblut ist trotz kritischer Datenmenge möglich. Für die Umsetzung einer Zuchtwertschätzung in die Praxis müssen der Aufwand für die Durchführung und der Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und die Zuchtwerte müssen für die Selektion genutzt werden. Die Leistungsprüfung ist deshalb auf eine breite Basis zu stellen und die Selektion muss aufgrund der Zuchtwerte erfolgen (z.B. Hengstkörung, Hengstmutterselektion, Staatsprämienstuten). Über die Einführung einer Zuchtwertschätzung als Routine müssen die im Verband zuständigen Gremien (Rassebeirat und Rassegruppenversammlung) entscheiden. Die Mitglieder des RB sind sich einig, dass eine Zuchtwertschätzung eine Grundlage für Selektionsentscheidungen darstellt andere wichtige Parameter (Größe, Röhrbein, Fruchtbarkeit, Langlebigkeit, Alter) dabei nicht berücksichtigt werden. Daher stellt sich die Frage stehen die Aussagekraft und der Nutzen im Verhältnis zum Aufwand/ Kosten?
Anträge Blattert:
Erhaltung gefährdeter Stutenlinien wurde in TOP 3 besprochen und wird weiter in der Frühjahrssitzung 2024 konkretisiert (Vermarktungs- und Anreizprogramm sowie Änderungen im Zuchtbuch)
Dem Antrag die Frist die HLP bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie ihren 4. Geburtstag (bisher 3. Geburtstag) abzulegen wird 1-stimmig zugestimmt. Das diesbezüglich geänderte Zuchtprogramm und die Grundsätze sind dem Zuchtausschuss zum Beschluss vorzulegen.
Der Antrag für Hengstmütter grundsätzlich auf die Leistungsprüfung als Voraussetzung für die Körzulassung und Eintragung der Söhne zu verzichten wird nach einer kontroversen Diskussion zurückgezogen und eine Änderung für seltene Stutenlinien in Aussicht gestellt.
Zuchtentwicklung – Bewertungskriterien: aus zeitlichen Gründen wurden die Ausführungen nur angerissen und sollen in der Frühjahrsitzung 2024 weiter diskutiert werden. Der Fokus ist weiterhin auf ein vielseitiges robustes, gesundes und langlebiges Freizeitpferd zu richten und müsse sich auch zukünftig in den Bewertungskriterien und den Selektionsmerkmalen widerspiegeln. Herr Weber merkte an „Never change a winning team“ sprich die positiven Errungenschaften der vergangenen Jahre nicht in Frage zu stellen. Der eingeschlagene Kurs müsse beibehalten werden.
Anträge Schröder
Informationsfluss aus dem RB: Schon in der Vergangenheit war sich der RB einig die Ergebnisse der Sitzungen zu veröffentlichen. Dieses Protokoll soll erstmals auf der Verbandshomepage als Ergebnisprotokoll veröffentlicht werden.
Prämierungsschema Kaltblutstuten und –hengste (Gleichbehandlung Hengste und Stuten): Der Antrag wurde aus zeitlichen Gründen auf Frühjahrssitzung 2024 verschoben
Gleichbehandlung gekörte Schwarzwälder Hengste und StPrSt (Gleichsetzung bezüglich der Mindestanforderungen (Typnote min 8,0; WN mind. 7,5): Der Antrag wurde aus zeitlichen Gründen auf Frühjahrssitzung verschoben
Richterauswahl Bundeskaltblutschau mehr Richter mit Schwarzwälder Erfahrung: Der Antrag wurde aus zeitlichen Gründen auf Frühjahrssitzung verschoben
TOP 15: Themen Frühjahrssitzung 5.2.2024 in Marbach Arbeitsgruppe ab 10.00 Uhr und Rassebeiratssitzung ab 13.30 Uhr beim PZV BW Ergänzungen bzw. konkrete Vorschläge zu den Tagespunkten können bis zum 27. Januar 2024 Herrn Weber und/oder dem Rassebeirat mitgeteilt werden.
Arbeitsgruppe gefährdete Stutenlinien:
Körvoraussetzung: Leistungsgeprüfte Mütter (>7,0) für Stuten ab 10Jahren aus seltenen Stutenlinien Sonderprogramm im Zuchtbuch
Konkretes Vermarktungs- und Anreizprogramm (konkrete Vorschläge einbringen)
Rassebeiratssitzung: Themen für die Tagesordnung (vorläufig)
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.12.2023
Erhaltung gefährdeter Stutenstämme – Vorschläge aus Arbeitsgruppe zur Abstimmung
WAHLEN DER RASSEBEIRÄTE BEI DEN RASSEGRUPPENVERSAMMLUNGEN - 13.02.2024 PZV BW
Termine Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen, Kaltblut sowie Altwürttemberger
Zu den Rassegruppenversammlungen Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen, Kaltblut sowie Altwürttemberger sind alle Züchter der jeweiligen Rassen recht herzlich eingeladen.
Nach A 11.2.2 der Satzung des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg werden die Rassebeiräte von den Rasse- bzw. Rassegruppenversammlungen für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Rassebeirat Kaltblut • besteht für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut aus einem Vertreter je angefangene 100 eingetragene Stuten und Region sowie für die weiteren Kaltblutrassen (SdK, RhdK, Noriker, Freiberger, PfAK) aus einem Vertreter je angefangene 100 eingetragene Stuten, sofern die Populationsgröße min. 10 Stuten beträgt.
Rassebeirat Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen • besteht aus einem Vertreter je angefangener 100 eingetragener Stuten je Rasse, sofern die Populationsgröße min. 10 Stuten beträgt.
Rassebeirat Altwürttemberger • besteht aus maximal drei Vertretern.
Die Anzahl der bei den Rassegruppenversammlungen Kaltblut und Kleinpferde zu wählenden Rassebeiräte ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Rassen, von denen nicht mindestens 10 Stuten eingetragen sind, sind nicht aufgeführt. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder (Züchter der jeweiligen Rasse) und es können auch nur aktive Züchter der jeweiligen Rasse für den Rassebeirat gewählt werden. Auch wenn es beim Rassebeirat Schwarzwälder Kaltblut für jede Region Rassebeiräte gibt, darf Region übergreifend gewählt werden. Außerdem haben die Rassegruppenversammlungen Kaltblut- und Kleinpferde gemäß A 10.7 der Satzung im periodischen Wahljahr das Recht, je einen Vertreter in die Verbandsvorstandschaft zu wählen.
Rassegruppenversammlung Altwürttemberger
Samstag, 9. März - 10.00 Uhr – Gestütsgasthof, Am Dolderbach 15, 72532 Marbach Tagesordnung Altwürttemberger: 1. Begrüßung 2. Berichte aus der Altwürttembergerzucht 3. Wahl der Rassebeiräte 4. Verschiedenes
Rassegruppenversammlung Kaltblut Samstag, 16. März - 10.00 Uhr - Hotel Hirsch, Lautertalstraße 59, 72532 Dapfen
Rassegruppenversammlung Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen Samstag, 16. März - 13:00 Uhr - Hotel Hirsch, Lautertalstraße 59, 72532 Dapfen Die Tagesordnungen zu beiden Versammlungen Kaltblut und Pony-/Kleinpferde-/Spezialrassen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus der Kleinpferde- und Kaltblutzucht 3. Wahl des Vorstandsvertreters 4. Wahl der Rassebeiräte 5. Verschiedenes
Anträge können bis 23. Februar bei der Geschäftsstelle (Email: poststelle@pzvbw.de) eingereicht werden.
Thema von pferdle im Forum Schwarzwälder Kaltblut...
Rasse- bzw. Rassegruppenversammlungen - BW 2024 -----------------------------------------------------------------------------
WAHLEN DER RASSEBEIRÄTE BEI DEN RASSEGRUPPENVERSAMMLUNGEN - 13.02.2024 PZV BW
Termine Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen, Kaltblut sowie Altwürttemberger
Zu den Rassegruppenversammlungen Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen, Kaltblut sowie Altwürttemberger sind alle Züchter der jeweiligen Rassen recht herzlich eingeladen.
Nach A 11.2.2 der Satzung des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg werden die Rassebeiräte von den Rasse- bzw. Rassegruppenversammlungen für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Rassebeirat Kaltblut • besteht für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut aus einem Vertreter je angefangene 100 eingetragene Stuten und Region sowie für die weiteren Kaltblutrassen (SdK, RhdK, Noriker, Freiberger, PfAK) aus einem Vertreter je angefangene 100 eingetragene Stuten, sofern die Populationsgröße min. 10 Stuten beträgt.
Rassebeirat Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen • besteht aus einem Vertreter je angefangener 100 eingetragener Stuten je Rasse, sofern die Populationsgröße min. 10 Stuten beträgt.
Rassebeirat Altwürttemberger • besteht aus maximal drei Vertretern.
Die Anzahl der bei den Rassegruppenversammlungen Kaltblut und Kleinpferde zu wählenden Rassebeiräte ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Rassen, von denen nicht mindestens 10 Stuten eingetragen sind, sind nicht aufgeführt. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder (Züchter der jeweiligen Rasse) und es können auch nur aktive Züchter der jeweiligen Rasse für den Rassebeirat gewählt werden. Auch wenn es beim Rassebeirat Schwarzwälder Kaltblut für jede Region Rassebeiräte gibt, darf Region übergreifend gewählt werden. Außerdem haben die Rassegruppenversammlungen Kaltblut- und Kleinpferde gemäß A 10.7 der Satzung im periodischen Wahljahr das Recht, je einen Vertreter in die Verbandsvorstandschaft zu wählen.
Rassegruppenversammlung Altwürttemberger
Samstag, 9. März - 10.00 Uhr – Gestütsgasthof, Am Dolderbach 15, 72532 Marbach Tagesordnung Altwürttemberger: 1. Begrüßung 2. Berichte aus der Altwürttembergerzucht 3. Wahl der Rassebeiräte 4. Verschiedenes
Rassegruppenversammlung Kaltblut Samstag, 16. März - 10.00 Uhr - Hotel Hirsch, Lautertalstraße 59, 72532 Dapfen
Rassegruppenversammlung Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen Samstag, 16. März - 13:00 Uhr - Hotel Hirsch, Lautertalstraße 59, 72532 Dapfen Die Tagesordnungen zu beiden Versammlungen Kaltblut und Pony-/Kleinpferde-/Spezialrassen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus der Kleinpferde- und Kaltblutzucht 3. Wahl des Vorstandsvertreters 4. Wahl der Rassebeiräte 5. Verschiedenes
Anträge können bis 23. Februar bei der Geschäftsstelle (Email: poststelle@pzvbw.de) eingereicht werden.
Winterkörung Marbach am 02.02.2024 - Fotoservice vom Reiterjournal:
10. Drachenstein - SchwK Hengst DE 473730053821 geb. 26.05.2021 von Drachenfels x Montan Züchter + Beschicker: Bernhard Wanke, 72270 Baiersbronn Ergebnis: nicht gekört
Rasse: Schwarzwälder Kaltblut Lebensnummer: DE 473730049802 Info: *2002 Dunkelfuchs von Wilderer x Dorle v. Moritz 156 cm Einsatz: Tiefgefriersamen Preis pro Besamung: 120 € zzgl. MwSt.
Lebensnummer: DE 473730302815 Geburtsdatum: 20.04.2015 Rasse: Schwarzwälder Kaltblut Farbe: Dunkelfuchs helles Langhaar von Maitanz x Isis von Federsee Größe 150 cm (2018)
Lebensnummer: DE 473730302815 Geburtsdatum: 20.04.2015 Rasse: Schwarzwälder Kaltblut Farbe: Dunkelfuchs helles Langhaar von Maitanz x Isis von Federsee Größe 150 cm (2018)