C 3 - ALTWÜRTTEMBERGER PFERD / SCHWARZWÄLDER FUCHS Ausgleichsleistungen: 120 €/Zuchtstute, 250 €/Zuchthengst Fördervoraussetzungen und Auflagen Zuchtstuten (mit aktiver Zuchtnutzung) und -hengste der Pferderassen Altwürttemberger Pferd oder Schwarzwälder Fuchs. Nachweis der Zuchtnutzung über Deck- oder Besamungsschein (Zuchtstuten) beziehungsweise Auszug aus dem Zuchtbuch (Hengste). Hinweise Der Nachweis der aktiven Zuchtnutzung der Stuten erfolgt über die Vorlage des Deck-/Besamungsscheins mit dem letzten Deckdatum (bis zu N - 3 Jahre zulässig) oder einen anderen Nachweis, zum Beispiel Abfohlmeldung. Es muss die zur Förderung beantragte Zahl von Zuchttieren jederzeit im Unternehmen gehalten werden. Sofern abgängige Tiere nicht unverzüglich ersetzt werden können, ist dies der unteren Landwirtschaftsbehörde umgehend mitzuteilen.